Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die SSV Südoldenburger Service und Verwaltungs- GmbH & Co. KG vermittelt Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die SSV Südoldenburger Service und Verwaltungs- GmbH & Co. KG ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommenden Mietvertrages.

1. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchungsanfrage (telefonisch, per Post, Internetbuchung oder E- Mail) annehmen und Sie hierüber durch Überreichung einer Buchungsbestätigung (per Post/ Fax oder E-Mail) in Textform informieren.

2. Gästezahl / Nutzung
Das Appartement ist für die jeweils ausgeschriebene und in der Buchungsbestätigung vermerkte Personenzahl ausgelegt. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

3. Anreise / Abreise
Das Appartement steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

4. Mietpreis
Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und Reinigung enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Kurtaxe. Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

5. Zahlung
Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% der Mietsumme auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung der Anzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieser AGB geltend zu machen. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens zum 30. Tag vor Mietbeginn zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses durch die Buchungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss zu überweisen.
Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt einer Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginns gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Appartements und 100 % des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

6. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) eingeht. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten, die in Prozent wie folgt berechnet werden:

bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises,
ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.

Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung werden die vorgenannten Kosten verrechnet und Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung hat der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

7. Nichtbereitstellung
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
  • bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 25,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 400 Euro
  • bei späterer Absage 25,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 600,00 Euro

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Mietvertrag.

8. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug des Appartement fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich – spätestens jedoch nach 3 Tagen – zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden – soweit möglich – sofort beseitigt.

9. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Die Nutzung des WLAN Internetzugangs unterliegt den Bedingungen, die in einer Zusatzvereinbarung niedergelegt sind, welche bei Übergabe des Zugangscodes überreicht wird. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

10. Hausordnung
Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist in den jeweiligen Wohnungen ausgehängt. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Rauchen in der Wohnung ist verboten. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse ist zulässig. Bei Zuwiderhandlung und Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

11. Allgemeines
Der Vermieter ist berechtigt, das Appartement bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Die Benutzung der Wege zum Appartement, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Datenerfassung
Personengebundene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

13. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Vor Abreise hat der Mieter den Müll in den im Außenbereich befindlichen Mülltonnen zu entsorgen. Für Glasflaschen steht ein öffentlicher Glascontainer zur Verfügung. Die Bettwäsche ist abzuziehen und die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.

14. Schadenmeldung / Haftungsregelungen
Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, spätestens bei Rückgabe des Appartements anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/ am Appartement während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Eine Haftpflichtversicherung, die für eine Übernahme solcher Kosten ggf. besteht, wird der Mieter dem Vermieter unmittelbar benennen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

15. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Vechta/ Landgericht Oldenburg.

SSV Südoldenburger Service- und Verwaltungs GmbH & Co.KG
Donaustraße 18
49401 Damme

Damme, 31.08.2016